Erwägungsgrund 5 32017D0951BESCHLUSS (EU) 2017/951 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2016/008 FI/Nokia Network Systems)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten —
Erwägungsgrund 5 32017D1600BESCHLUSS (EU) 2017/1600 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. September 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2017/002 FI/Microsoft 2)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten —
Erwägungsgrund 5 32017D2192BESCHLUSS (EU) 2017/2192 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. November 2017 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Anschluss an einen Antrag Italiens — EGF/2017/004 IT/Almaviva
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten —
Erwägungsgrund 5 32016D0989BESCHLUSS (EU) 2016/989 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Frankreichs — EGF/2015/010 FR/MoryGlobal)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten —
Erwägungsgrund 6 32017D0341BESCHLUSS (EU) 2017/341 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung — Antrag Spaniens — EGF/2016/004 ES/Comunidad Valenciana — Automobilindustrie
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten —
Erwägungsgrund 5 32015D2457BESCHLUSS (EU) 2015/2457 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands — EGF/2015/005 FI/Computerprogrammierung)
Damit der EGF möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte dieser Beschluss ab dem Datum seines Erlasses gelten —