Erwägungsgrund 3 32017D0621
Angesichts der sehr ernsten Lage in Libyen ist der Rat der Ansicht, dass die restriktiven Maßnahmen gegen drei Personen während eines weiteren Zeitraums von sechs Monaten aufrechterhalten werden sollten.
Angesichts der sehr ernsten Lage in Libyen ist der Rat der Ansicht, dass die restriktiven Maßnahmen gegen drei Personen während eines weiteren Zeitraums von sechs Monaten aufrechterhalten werden sollten.