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Im Hinblick auf die Unterstützung der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen durch die Minimierung des Risikos der Umlenkung — auch durch Diebstahl, Verlust und unbefugte Wiederausfuhr — von Kleinwaffen und leichten Waffen zu illegalen Märkten, illegalen bewaffneten Gruppen, Terroristen und anderen unbefugten Empfängern, verfolgt die Union mit diesem Beschluss folgende Ziele: — Unterstützung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments, — Gewährleistung der Relevanz des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments und Erhöhung ihrer Wirksamkeit, — die Unterstützung der Maßnahmen für erfolgreiche und relevante Resultate der Dritten Konferenz der VN zur Überprüfung der Fortschritte bei der Durchführung des VN-Aktionsprogramms 2018 (RevCon3).
Damit die in Absatz 1 genannten Ziele erreicht werden, unterstützt die Union mit diesem Beschluss Folgendes: — die Vorbereitung der RevCon3 durch eine Reihe thematischer Symposien und regionaler Konferenzen, — eine umfassende Analyse der nationalen Berichte der VN-Mitgliedstaaten über die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments zwecks Präsentation auf der RevCon3, — ein Sponsorprogramm für Teilnehmer aus Drittländern, — die Leistung technischer Unterstützung für den Vorsitzenden der RevCon3, — vier thematische Symposien, die maßnahmenorientierte Ergebnisse zu Themen im Zusammenhang mit der Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen hervorbringen. Die ausgewählten Themen wurden in Arbeitspapieren der EU, die auf Tagungen zum VN-Aktionsprogramm vorgelegt wurden (BMS5 im Jahre 2014 und BMS6 im Jahre 2016), als vorrangig eingestuft und in den Abschlussdokumenten dieser Tagungen widergespiegelt: — fünf regionale Konferenzen zur Ermöglichung von Gesprächen mit Regierungsvertretern und mit regionalen Organisationen aus ausgewählten Regionen zu den Ergebnisdokumenten aus den thematischen Symposien; — Analyse von nationalen Berichten zur Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments mit Schwerpunkt auf Fragen der Umsetzung, bei denen sich Chancen für eine Zusammenarbeit und Unterstützung ergeben; — Stärkung der Grundlagen für die RevCon3 durch ein Sponsorprogramm und technische Unterstützung des Vorsitzenden der RevCon3; — Aufklärungsarbeit über Pressemitteilungen und Nebenveranstaltungen.
Rückverfolgung von Kleinwaffen und leichten Waffen und Bestandskontrolle in Konflikt- und Postkonfliktsituationen;
Kleinwaffen und leichte Waffen und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, einschließlich des 16. Ziels für nachhaltige Entwicklung und der geschlechtsspezifischen Aspekte der Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen;
die jüngsten Entwicklungen bei der Herstellung, der Technologie und der Konzeption von Kleinwaffen und leichten Waffen und die sich daraus ergebenden Herausforderungen und Chancen für die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments;
Synergien zwischen dem VN-Aktionsprogramm, dem Vertrag über den Waffenhandel (ATT) und anderen einschlägigen Rechtsinstrumenten.
Eine ausführliche Beschreibung des in Absatz 2 genannten Projekts ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
In dem Schlussbericht der Sechsten Zweijährlichen Tagung der Staaten von 2016 (BMS6) zur Erörterung der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms wird auf Folgendes…
Zur praktischen Umsetzung — der Europäischen Sicherheitsstrategie, — der Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und…
der Förderung der nationalen Eigenverantwortung für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2001 zur Verhütung,…
Im Hinblick auf die Unterstützung der Vorbereitung der 2012 stattfindenden Konferenz zur Überprüfung des Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und…
Unterstützung der begünstigten Länder – je nach Bedarf – bei der Ausarbeitung, Aktualisierung und Umsetzung der einschlägigen Gesetzgebungs- und…
Förderung verschärfter Waffenausfuhrkontrollen in Drittländern im Einklang mit den im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP festgelegten Grundsätzen sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.