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Soweit die geplante Bürgerinitiative auf die in Erwägungsgrund 4 Buchstaben f und g genannten Legislativvorschläge der Kommission zur Umsetzung der Verträge abzielt, liegt sie im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen.
Soweit die geplante Bürgerinitiative auf die in Erwägungsgrund 4 Buchstaben a bis e sowie h bis k genannten Legislativvorschläge der Kommission zur Umsetzung…
Aus diesen Gründen ist zu schließen, dass die geplante Bürgerinitiative im Einklang mit Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung nicht offenkundig…
Aus diesen Gründen liegt die geplante Bürgerinitiative im Einklang mit Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die…
Aus diesen Gründen ist zu schließen, dass die geplante Bürgerinitiative im Einklang mit Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung nicht offenkundig…
Aus diesen Gründen ist zu schließen, dass die geplante Bürgerinitiative im Einklang mit Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung nicht offenkundig…
Soweit die geplante Bürgerinitiative auf Legislativvorschläge der Kommission zur Festlegung von Verboten in Bezug auf die landwirtschaftliche Erzeugung abzielt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.