Erwägungsgrund 1 32017D0657
Gemäß dem Beschluss 2017/47 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020 (im Folgenden „Abkommen“) von der Kommission am 5. Dezember 2016 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet.