Erwägungsgrund 6 32017D0710
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 396/2013 der Kommission vom 30. April 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1014/2010 in Bezug auf bestimmte Vorgaben für die Überwachung der CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.