Erwägungsgrund 10 32014D0675BESCHLUSS DES RATES vom 25. September 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang II des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (2014/675/EU)
Die Verordnung (EU) Nr. 547/2011 der Kommission ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 10 32017D0790BESCHLUSS (EU) 2017/790 DES RATES vom 25. April 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 410/2014 der Kommission ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 9 32017D0710Die Verordnung (EU) Nr. 397/2013 der Kommission ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 7 32014D0675BESCHLUSS DES RATES vom 25. September 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang II des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (2014/675/EU)
Die Verordnung (EU) Nr. 544/2011 der Kommission ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32018D0180BESCHLUSS (EU) 2018/180 DES RATES vom 29. Januar 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) des EWR-Abkommens zu vertreten ist
Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 9 32017D0790BESCHLUSS (EU) 2017/790 DES RATES vom 25. April 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 404/2014 der Kommission ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.