Art. 2 32016D1884BESCHLUSS (EU) 2016/1884 DES RATES vom 18. Oktober 2016 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Östlich des Uruguay nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der spezifischen Verpflichtungen der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Der Präsident des Rates bestellt die Person, die befugt ist, im Namen der Union die im Abkommen vorgesehene Notifizierung vorzunehmen, mit der die Union ihrer…
Art. 2 32012D0435BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2012 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Förderation über die Einführung oder die Erhöhung von Ausfuhrabgaben auf Rohstoffe (2012/435/EU)
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist/sind, im Namen der Union die nach dem Abkommen vorgesehene Notifikation vorzunehmen, mit der die…
Art. 2 32016D1885BESCHLUSS (EU) 2016/1885 DES RATES vom 18. Oktober 2016 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der spezifischen Verpflichtungen der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Der Präsident des Rates bestellt die Person, die befugt ist, im Namen der Union die im Abkommen vorgesehene Notifizierung vorzunehmen, mit der die Europäische…
Art. 2 32012D0373BESCHLUSS DES RATES vom 14. Mai 2012 über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (2012/373/EU)
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist/sind, die Notifikation nach Artikel 31 des Abkommens im Namen der Union vorzunehmen, um der…
Art. 2 32012D0434BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2012 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Russischen Föderation zur Aufrechterhaltung von im derzeitigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation enthaltenen Verpflichtungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs (2012/434/EU)
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist/sind, im Namen der Union die nach dem Abkommen vorgesehene Notifikation vorzunehmen, mit der die…