Erwägungsgrund 3 32017D0730
Die Verhandlungen sind abgeschlossen, und am 12. Juli 2016 wurde ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Artikel XXIV:6 und Artikel XXVIII GATT 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (im Folgenden „Abkommen“) paraphiert.