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Die Obergrenze für die jährlich für Ausgaben des Solidaritätsfonds zur Verfügung stehenden Mittel beträgt nach Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates 500 000 000 EUR (zu Preisen von 2011).
Die Obergrenze für die jährlich für Ausgaben des Solidaritätsfonds zur Verfügung stehenden Mittel beträgt nach Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr.…
Die Obergrenze für die jährlich für Ausgaben des Solidaritätsfonds zur Verfügung stehenden Mittel beträgt nach Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom)…
Nach Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates besteht für den Fonds eine Obergrenze in Höhe von 500 000 000 EUR (zu Preisen von 2011).
Nach Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates besteht für den Fonds eine Obergrenze in Höhe von 500 Mio. EUR (zu Preisen von 2011).
In Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates ist vorgesehen, dass der Fonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von 500 Mio. EUR (zu…
Wie in Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates festgelegt, darf die Mittelausstattung des Fonds einen jährlichen Höchstbetrag von 500…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.