Erwägungsgrund 1 32017D0768
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 25. Juni 2001 unterzeichnet. Das Abkommen trat am 1. Juni 2004 in Kraft.