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Die Mitgliedstaaten sollten daher ermächtigt werden, das Protokoll von 2010 in Bezug auf die Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen, für die die Union eine ausschließliche Zuständigkeit besitzt, zu ratifizieren oder ihm gegebenenfalls beizutreten. Die Bestimmungen des HNS-Übereinkommens von 2010, die in die Zuständigkeit der Union fallen und nicht die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen betreffen, sind Gegenstand eines weiteren Beschlusses, der parallel zum vorliegenden Beschluss angenommen wird.
Die Mitgliedstaaten sollten daher für die in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallenden Teile ermächtigt werden, das Protokoll von 2010 für die in…
Die Mitgliedstaaten werden hiermit ermächtigt, im Interesse der Union das Protokoll von 2010 in Bezug auf die Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen…
Die Mitgliedstaaten werden für die in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallenden Teile ermächtigt, im Interesse der Union das Protokoll von 2010 mit…
Die Mitgliedstaaten sollten ermächtigt werden, das Protokoll im Hinblick auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen gemäß dessen Artikel 1 bis 4 zu…
Bei der Ratifizierung des Protokolls von 2010 oder bei ihrem Beitritt zum Protokoll von 2010 sollten die Mitgliedstaaten eine Erklärung über die Anerkennung und…
Die Mitgliedstaaten sollten daher ermächtigt werden, das Änderungsprotokoll im Interesse der Union gemeinsam zu ratifizieren, soweit dessen Bestimmungen in die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.