Erwägungsgrund 1 32017D0769
Das Internationale Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See von 1996 (im Folgenden „HNS-Übereinkommen von 1996“) soll die angemessene, unverzügliche und wirksame Entschädigung von Personen gewährleisten, die durch die Freisetzung von gefährlichen oder schädlichen Stoffen bei deren Beförderung auf See geschädigt werden. Das HNS-Übereinkommen schließt eine bedeutende Lücke in der internationalen Regelung der Haftung im Zusammenhang mit dem Seeverkehr.