Erwägungsgrund 8 32017D0790
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 410/2014 der Kommission vom 23. April 2014 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 293/2012 in Bezug auf die Überwachung der CO 2-Emissionen neuer leichter Nutzfahrzeuge, deren Typgenehmigung in einem Mehrstufenverfahren erfolgt, ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.