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Der Leiter der Dienststelle Verwaltung des SATCEN kann, sofern der Direktor nicht ablehnend Stellung nimmt, im Rahmen der verfügbaren Kassenmittel den Bediensteten, die sich in unvorhergesehenen persönlichen finanziellen Schwierigkeiten befinden, verzinsliche Gehaltsvorschüsse gewähren.
Diese Gehaltsvorschüsse dürfen drei Monatsnettogrundgehälter nicht übersteigen.
Zur Rückzahlung derartiger Vorschüsse wird monatlich ein entsprechender Betrag von den Vergütungen einbehalten; die volle Rückzahlung muss binnen zehn Monaten ab dem Ende des Monats, in dem der Vorschuss gewährt wurde, abgeschlossen sein.
Wenn der Vertrag eines Bediensteten gekündigt wird, bevor ein Gehaltsvorschuss vollständig zurückgezahlt worden ist, wird der Restbetrag sofort fällig. Er wird zunächst von den Vergütungen und erforderlichenfalls von der vom SATCEN zu leistenden Zahlung des Ruhegehalts abgezogen. KAPITEL IV Reisekosten
Auf Antrag ist ein angemessener Vorschuss zu bewilligen, wenn dem Berechtigten erhebliche Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen entstanden sind oder…
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann der Vorschuss auf Antrag der Beamtin oder des Beamten bis zum Ende des zweiten Monats, der auf die Beendigung der…
Der Vorschuss ist auch in den Fällen des Absatzes 1 vollständig zu verrechnen oder zurückzuzahlen. In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 sind…
Der Vorschuss ist auch in den Fällen des Absatzes 1 vollständig zu verrechnen oder zurückzuzahlen. In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 sind…
Abweichend von § 2 Absatz 1 kann der Beamtin oder dem Beamten auf Antrag gestattet werden, den Vorschuss bis zum Ende des Monats, der auf die Beendigung der…
Die Vorschüsse sind jeweils monatlich im Voraus zum 15. des Vormonats fällig, beginnend mit dem 15. März 2016. Die Vorschüsse sind bis zur Neufestsetzung in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.