Erwägungsgrund 5 32017D0859
Ferner sollte die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens auf aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union finanzierte Maßnahmen der Union im Zusammenhang mit Steuerungsinstrumenten auf dem Gebiet des Binnenmarkts ausgeweitet werden.