Gesetze
Gesetz wird geladen …
Auf die Rolle des Kulturerbes wird auch in der UN-2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung (im Folgenden „Agenda 2030“) hingewiesen, in der die Weltbürgerschaft, die kulturelle Vielfalt und der interkulturelle Dialog als übergeordnete Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung anerkannt werden. In der Agenda 2030 wird ferner anerkannt, dass alle Kulturen und Zivilisationen zur nachhaltigen Entwicklung beitragen können und ganz entscheidend dafür sind, dass eine nachhaltige Entwicklung möglich ist. Die Kultur wird explizit in mehreren Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung erwähnt, insbesondere in Ziel 11 (städtisches Kulturerbe), in Ziel 4 (Bildung) und, in Bezug auf den Tourismus, in den Zielen 8 und 12 (nachhaltiges Wachstum bzw. nachhaltige Konsummuster).
Das Kulturerbe bildet einen zentralen Bestandteil der europäischen Kulturagenda und trägt zu ihren Zielen — der Förderung der kulturellen Vielfalt und des…
Es trägt zur Förderung der Rolle des Kulturerbes Europas bei, das eine Schlüsselkomponente der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs darstellt.…
Am 25. September 2015 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen einen neuen globalen Rahmen zur nachhaltigen Entwicklung: die Agenda 2030 für…
Diese Ziele stehen vollständig im Einklang mit denen, die die Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Eine europäische Kulturagenda im Zeichen der…
Am 25. September 2015 hat die VN-Generalversammlung einen neuen globalen Rahmen zur nachhaltigen Entwicklung verabschiedet: die Agenda 2030 für nachhaltige…
Die Erkenntnis, dass es notwendig ist, Menschen und menschliche Werte in den Mittelpunkt eines erweiterten und fachübergreifen Kulturerbekonzepts zu stellen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.