Erwägungsgrund 2 32017D0864
In Artikel 3 Absatz 3 EUV heißt es weiter, dass die Union den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt wahrt und für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas sorgt.
In Artikel 3 Absatz 3 EUV heißt es weiter, dass die Union den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt wahrt und für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas sorgt.