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Der Rat stellte in seinen Schlussfolgerungen vom 21. Mai 2014 fest, dass das Kulturerbe aus einem breiten Spektrum „aus von der Vergangenheit hinterlassenen Ressourcen in sämtlichen Formen und Aspekten — materiell, immateriell und digital (digital entstanden oder digitalisiert) — besteht, einschließlich Denkmälern, Stätten, Landschaften, Fertigkeiten, Brauchtum, Kenntnissen und Formen menschlicher Kreativität, sowie Sammlungen, die von öffentlichen und privaten Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken und Archiven erhalten und gepflegt werden“. Zum Kulturerbe gehört auch das Filmerbe.
materielles Kulturerbe einschließlich aller Formen beweglichen oder unbeweglichen kulturellen Erbes und archäologischer Stätten, Denkmäler, historische Stätten…
Wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 25. November 2014 feststellt, erfordern der Schutz, die Aufwertung und die Pflege des Kulturerbes eine effektive,…
Wie die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung vom 22. Juli 2014 mit dem Titel „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“ hervorhebt,…
Das Kulturerbe ist unter kulturellen, ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die europäische Gesellschaft von großem Wert. Daher ist…
Das Kulturerbe bildet einen zentralen Bestandteil der europäischen Kulturagenda und trägt zu ihren Zielen — der Förderung der kulturellen Vielfalt und des…
„Stücke aus Kulturerbesammlungen“ Gegenstände in privatem oder öffentlichem Besitz, die von historischem, künstlerischem, archäologischem, ästhetischem,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.