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Der Erhalt des kulturellen Erbes ist ein Schwerpunkt der Kulturförderung des Landes. Dazu gehört auch die Sammlung, Sicherung, Erhaltung und Überlieferung künstlerischer und kultureller Ausdrucksformen, deren wissenschaftliche Erforschung und zeitgemäße Vermittlung in eine diverse Gesellschaft sowie die Förderung von Maßnahmen, die diesen Zielen dienen. Dies schließt die Industriekultur ebenso wie weitere materielle und immaterielle Formen des kulturellen Erbes ein. Hierdurch soll das Geschichtsbewusstsein gestärkt und das kulturelle Gedächtnis lebendig gehalten werden. Untrennbar damit verbunden ist die Erforschung und Beachtung der Provenienz von Sammlungsobjekten sowie von Institutions- und Sammlungsgeschichten.
Das Land fördert den Erhalt und die Pflege des materiellen und immateriellen kulturellen Erbes. Es unterstützt Kultureinrichtungen in ihrer Aufgabe, Kulturgüter zu sammeln, zu bewahren, zu erschließen, zu erforschen, auszustellen oder auf andere Art öffentlich zugänglich zu machen. Das Land unterstützt Kultureinrichtungen bei der Digitalisierung von Kulturgut, bei der Übernahme von originär digitalem Kulturgut, bei der Bereitstellung der Digitalisate für die öffentliche Nutzung sowie bei der digitalen Langzeitarchivierung.
Durch öffentlich zugängliche Inventare, Verzeichnisse und Portale soll das kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens erfasst und sichtbar gemacht werden.
Das immaterielle kulturelle Erbe des Landes wird in einem Verzeichnis bei dem für Kultur zuständigen Ministerium dokumentiert.
Der Schutz und die Pflege von Denkmälern, die Rechte und Pflichten der Eigentümer und der Kultureinrichtungen sowie die Aufgaben und Befugnisse der Denkmalbehörden richten sich nach dem Denkmalschutzgesetz vom 11. März 1980 (GV. NRW. S. 226, ber. S. 716) in der jeweils geltenden Fassung.
Von Veröffentlichungen, die unter wesentlicher Verwendung von Objekten aus öffentlichen Sammlungen entstanden sind, kann die besitzende Einrichtung nach Maßgabe ihrer Benutzungsbestimmungen die kostenfreie Ablieferung eines Belegexemplars verlangen. § 61 gilt entsprechend, wobei eine Entschädigung ab einem Autorinnen- oder Autoren- beziehungsweise Herstellungspreis von 100 Euro gewährt wird.
Die Pflege des kulturellen Erbes umfasst die Geschichte von Migration, Flucht und Vertreibung sowie deren Bedeutung für die Kultur in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung der Kulturpflege der Vertriebenen und Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler verbindet zeitgemäße Erinnerungskultur mit Bildungsarbeit für künftige Generationen.
Dieses Gesetz enthält Bestimmungen über die Einrichtungen, die Zuständigkeiten und die Aufgaben von Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden im Bereich der Kunst…
Sie schützen das historische schriftliche Kulturerbe im Land sowie historisch und kulturell bedeutsame Bestände durch sachgerechte Aufbewahrung und Erschließung…
Die Digitalisierung dient auch der Bewahrung des kulturellen Erbes und dessen Erforschung durch Schonung der Originale. Überwiegend mit öffentlichen Mitteln…
Das Land fördert die Filmkultur und ihre Weiterentwicklung. Dazu gehören kulturelle Film- und Medienbildung sowie Filmvermittlung, kulturelle Kinoprogramme, die…
Die Begegnung und Auseinandersetzung mit Kunst, Kultur und kulturellem Erbe sowie die eigene kreative Praxis erfordern spezifische, auf die jeweilige…
In Nordrhein-Westfalen mit seinen unterschiedlichen Regionen, historischen Traditionen und der nationalen und internationalen Zuwanderung stellt die sich daraus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.