Erwägungsgrund 5 32017D0866BESCHLUSS (EU) 2017/866 DES RATES vom 11. Mai 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Asyl und das Verbot der Zurückweisung
Die Zuständigkeit für die unter das Übereinkommen fallenden Bereiche liegt sowohl bei der Union als auch bei ihren Mitgliedstaaten.
Erwägungsgrund 2 32016D0367BESCHLUSS (EU) 2016/367 DES RATES vom 4. März 2016 über den Abschluss des Kooperationsabkommens über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Norwegen
Das Abkommen betrifft Bereiche, die in die Zuständigkeit sowohl der Union als auch der Mitgliedstaaten fallen.
Erwägungsgrund 4 32010D0385BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juni 2010 über den Abschluss der Satzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) durch die Europäische Union (2010/385/EU)
In den unter die Satzung fallenden Gebieten haben sowohl die Union als auch die Mitgliedstaaten Zuständigkeiten.
Erwägungsgrund 5 32010D0321BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2010 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2007 (Übereinkommen Nr. 188) im Interesse der Europäischen Union zu ratifizieren (2010/321/EU)
Einige Bestimmungen des Übereinkommens fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Union in Bezug auf die Angleichung der Sozialversicherungssysteme.
Erwägungsgrund 4 32017D0251BESCHLUSS (Euratom) 2017/251 DER KOMMISSION vom 2. Juni 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums zwischen der Europäischen Union und Euratom, die als eine Vertragspartei auftreten, und Georgien, Japan, der Kirgisischen Republik, dem Königreich Norwegen, der Republik Armenien, der Republik Kasachstan, der Republik Korea, der Republik Tadschikistan und den Vereinigten Staaten von Amerika
Das Übereinkommen betrifft auch Fragen, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen.
Erwägungsgrund 6 32016D0455BESCHLUSS (EU) 2016/455 DES RATES vom 22. März 2016 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union über die Elemente des Entwurfs eines internationalen rechtsverbindlichen Instruments im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen betreffend die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt
Die Angelegenheiten, die Gegenstand der Verhandlungen sind, können sowohl in die Zuständigkeit der Union als auch in die der Mitgliedstaaten fallen —