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Das Übereinkommen sollte im Namen der Union in Bezug auf Aspekte unterzeichnet werden, die in die Zuständigkeit der Union fallen, insoweit sich das Übereinkommen auf gemeinsame Vorschriften auswirken oder deren Anwendungsbereich verändern kann. Dies gilt insbesondere für gewisse Bestimmungen des Übereinkommens welche die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen betreffen und für die Bestimmungen des Übereinkommens zum Asyl und zum Verbot der Zurückweisung. Die Mitgliedstaaten behalten ihre Zuständigkeit insoweit, als das Übereinkommen sich nicht auf gemeinsame Vorschriften auswirkt oder deren Anwendungsbereich nicht verändert.
Das Übereinkommen sollte im Namen der Union in Bezug auf Aspekte unterzeichnet werden, die in die Zuständigkeit der Union fallen, insoweit sich das…
Das Übereinkommen sollte daher im Namen der Europäischen Union hinsichtlich der Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen, unterzeichnet…
Das Übereinkommen sollte daher im Namen der Union hinsichtlich der Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen, genehmigt werden, soweit das…
Das Zusatzprotokoll sollte daher im Namen der Europäischen Union hinsichtlich der Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen, unterzeichnet…
Durch die Annahme der Richtlinie 98/84/EG hat die Union ihre interne Zuständigkeit in den Bereichen ausgeübt, die unter das Übereinkommen fallen; eine Ausnahme…
Die Mitgliedstaaten sollten daher ermächtigt werden, das Übereinkommen in Bezug auf jene Teile des Übereinkommens, die in die ausschließliche Zuständigkeit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.