Erwägungsgrund 2 32017D0865BESCHLUSS (EU) 2017/865 DES RATES vom 11. Mai 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen betreffen
Im Einklang mit Artikel 75 des Übereinkommens liegt das Übereinkommen für die Union zur Unterzeichnung auf.
Erwägungsgrund 2 32018D0889BESCHLUSS (EU) 2018/889 DES RATES vom 4. Juni 2018 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus
Nach Artikel 23 des Übereinkommens liegt das Übereinkommen für die Union zur Genehmigung auf.
Erwägungsgrund 12 32017D0865BESCHLUSS (EU) 2017/865 DES RATES vom 11. Mai 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen betreffen
Das Übereinkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 12 32017D0866Das Übereinkommen sollte daher unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 7 32005D0026BESCHLUSS DES RATES vom 25. Oktober 2004 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Übereinkommens zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch, die mit dem Übereinkommen aus dem Jahr 1949 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Costa Rica eingesetzt wurde („Antigua-Übereinkommen“) (2005/26/EG)
Das Antigua-Übereinkommen liegt gemäß Artikel XXVII Absatz 1 Buchstabe c) für die Gemeinschaft zur Unterzeichnung auf.
Erwägungsgrund 5 32005D0075BESCHLUSS DES RATES vom 26. April 2004 über den Beitritt der Gemeinschaft zum Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Fischbestände im westlichen und mittleren Pazifik (2005/75/EG)
Gemäß Artikel 35 des Übereinkommens kann die Gemeinschaft dem Übereinkommen beitreten.