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Es ist erforderlich, dass das Protokoll Nr. 4 betreffend Baumwolle , das der Beitrittsakte von 1979 beigefügt ist, nach dem Beitritt der Union zum ICAC weiterhin berücksichtigt wird.
Am 16. September 2013 hat der Rat die Kommission ermächtigt, im Namen der Union Verhandlungen über den Beitritt der Union zum ICAC gemäß Artikel II Abschnitte 1…
Die Union sollte daher dem ICAC beitreten —
Die Union ist Mitglied einer Reihe internationaler Rohstoffgremien, nicht jedoch des Internationalen Beratenden Baumwollausschusses (International Cotton…
Aufgrund des Beitritts dieser beiden neuen Mitgliedstaaten ist ein Protokoll zur Änderung des Abkommens erforderlich.
Aufgrund des Beitritts dieser beiden neuen Mitgliedstaaten ist ein Protokoll zur Änderung der Anhänge I und II erforderlich.
Das Abkommen und das Protokoll sollten genehmigt werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.