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Die Union wird einen Mitgliedsbeitrag gemäß Artikel II Abschnitt 2 Buchstabe a Absatz 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung des ICAC entrichten. Die Union haftet nicht für die derzeitigen und künftigen finanziellen Zahlungsrückstände von Mitgliedern des ICAC.
Aufwendungen, die durch die Inanspruchnahme der in Absatz 1 genannten Darlehen entstehen, werden von Teil II des Haushalts des Ausschusses und nicht vom…
Die Union sollte daher dem ICAC beitreten —
Können rechtsgrundlos an einen Begünstigten gezahlte Beträge aufgrund eines Fehlers oder einer Fahrlässigkeit eines Mitgliedstaats nicht eingezogen werden, so…
Die Union ist Mitglied einer Reihe internationaler Rohstoffgremien, nicht jedoch des Internationalen Beratenden Baumwollausschusses (International Cotton…
Obwohl die Union kein Mitglied der ICAO ist, hat sie Beobachterstatus, der es der Kommission erlaubt, an bestimmten Diskussionen in den einschlägigen…
Der in Absatz 1 Buchstabe b genannte Finanzbeitrag der Union wird aus den Mitteln des Gesamthaushaltsplans der Union geleistet, die für die einschlägigen Teile…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.