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In seiner Entschließung vom 19. Januar 2016 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“ hat das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten an ihre Zusage erinnert, flächendeckend bis 2020 eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s bereitzustellen; zudem hat es betont, dass Funkfrequenzen im Binnenmarkt der drahtlosen Breitbandkommunikation in der Union und auch für den Rundfunk eine entscheidende Ressource und von wesentlicher Bedeutung für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der Union sind, und vorrangig einen harmonisierten und wettbewerbsfördernden Rahmen für die Zuweisung und die effiziente Verwaltung von Frequenzen gefordert.
Die Gruppe für Frequenzpolitik empfahl in ihrer Stellungnahme zu einer langfristigen Strategie für die künftige Nutzung des Höchstfrequenzbands (470-790 MHz) in…
Die Gewährleistung einer weitverbreiteten Netzanbindung in jedem Mitgliedstaat ist von wesentlicher Bedeutung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung,…
Der schnell zunehmende drahtlose Breitbandverkehr und die wachsende wirtschaftliche, industrielle und soziale Bedeutung der digitalen Wirtschaft machen eine…
Im Mehrjahresprogramm für die Funkfrequenzpolitik (RSPP), das mit dem Beschluss Nr. 243/2012/EU festgelegt wurde, gaben das Europäische Parlament und der Rat…
In seinen Schlussfolgerungen vom 4. Februar 2011 und vom 23. Oktober 2011 forderte der Europäische Rat die Kommission zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts…
In ihrer Mitteilung vom 6. Mai 2015 mit einer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt in Europa stellte die Kommission fest, dass der Schwerpunkt ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.