Erwägungsgrund 3 32017D0899
Eine effiziente Verwaltung der Funkfrequenzen ist eine Voraussetzung für die Umstellung der Industrie auf 5G-Netze, wodurch der Union ein zentraler Platz bei der Innovation gesichert und ein für den Ausbau elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste günstiges Umfeld geschaffen würde und somit das Wachstumspotenzial der digitalen Wirtschaft entsprechend maximiert würde. Die digitale Gesellschaft wird mehr und mehr im Zentrum der Wirtschaft der Union stehen, was eine lückenlose Netzabdeckung erforderlich macht, damit Dienste im Zusammenhang mit dem Internet der Dinge, dem elektronischen Geschäftsverkehr und europäischen Cloud-Diensten ausgebaut und die Chancen der Industrie 4.0 unionsweit in vollem Umfang genutzt werden können.