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Nach Eingang der Mitteilung gemäß Artikel 50 EUV nimmt das Mitglied des Europäischen Rates und des Rates, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den diesen Mitgliedstaat betreffenden Beratungen noch an der entsprechenden Beschlussfassung des Europäischen Rates oder des Rates teil —
Gemäß Artikel 50 Absatz 4 EUV hat sich das Vereinigte Königreich nicht an den Beratungen des Rates über diesen Beschluss und auch nicht an seiner Annahme…
Nach Artikel 50 Absatz 4 EUV hat sich das Vereinigte Königreich nicht an den Beratungen des Rates über diesen Beschluss und auch nicht an seiner Annahme…
Wie in Artikel 50 Absatz 4 EUV vorgesehen, hat das Vereinigte Königreich weder an den Beratungen des Rates über diesen Beschluss noch an dessen Annahme…
Gemäß Artikel 50 Absatz 4 EUV hat sich das Vereinigte Königreich nicht an den Beratungen des Rates über diesen Beschluss und seine Annahme beteiligt —
Gemäß Artikel 50 Absatz 4 EUV hat sich das Vereinigte Königreich nicht an den Beratungen des Rates über diesen Beschluss und auch nicht an seiner Annahme…
Die Bestimmung des Rates, die sich aus einer freiwilligen Verpflichtung der Mitgliedstaaten ergibt, ist eine Ausnahme und eigener Art und gilt unbeschadet der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.