Erwägungsgrund 3 32017D0938
Im Dezember 2010 ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Union in Bereichen, die in die Zuständigkeit der Union fallen und zu denen die Union Bestimmungen erlassen hat, in Übereinstimmung mit den im Anhang zu jener Ermächtigung festgelegten Verhandlungsrichtlinien an den Verhandlungen über ein weltweit rechtsverbindliches Instrument für Quecksilber teilzunehmen.