Art. 1 32017D0938Die Unterzeichnung des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Namen der Union wird — vorbehaltlich des Abschlusses des Übereinkommens — genehmigt .
Erwägungsgrund 1 32017D0939BESCHLUSS (EU) 2017/939 DES RATES vom 11. Mai 2017 über den Abschluss des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Namen der Europäischen Union
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2017/938 des Rates vom 23. September 2013 wurde das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (im Folgenden…
Art. 1 32017D0939BESCHLUSS (EU) 2017/939 DES RATES vom 11. Mai 2017 über den Abschluss des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Namen der Europäischen Union
Das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber wird im Namen der Europäischen Union genehmigt. Die nach Artikel 30 Absatz 3 des Übereinkommens erforderliche…
Erwägungsgrund 8 32017D1248BESCHLUSS (EU) 2017/1248 DES RATES vom 11. Juli 2017 über den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union im Hinblick auf die Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die rechtmäßig als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei beschäftigt werden
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 8 32017D1247BESCHLUSS (EU) 2017/1247 DES RATES vom 11. Juli 2017 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, mit Außnahme der Bestimmungen über Drittstaatsangehörige, die legal als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei beschäftigt sind
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 1 32017D1138BESCHLUSS (EU) 2017/1138 DES RATES vom 19. Juni 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der ersten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme des erforderlichen Inhalts der Bescheinigung gemäß Artikel 3 Absatz 12 des Übereinkommens und der Leitlinien gemäß Artikel 8 Absätze 8 und 9 des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Am 11. Mai 2017 wurde das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (im Folgenden „Übereinkommen“) durch den Beschluss (EU) 2017/939 im Namen der Europäischen…