Erwägungsgrund 7 32018D1535BESCHLUSS (EU) 2018/1535 DES RATES vom 28. September 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Die Vereinbarung sollte unterzeichnet werden, und der Wortlaut der gemeinsamen Erklärungen, die diesem Beschluss beigefügt sind, sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32019D0634BESCHLUSS (EU) 2019/634 DES RATES vom 9. April 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Bosnien und Herzegowina
Daher sollte die Vereinbarung unterzeichnet werden und die ihr beigefügte gemeinsamen Erklärung sollten genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32019D0453BESCHLUSS (EU) 2019/453 DES RATES vom 19. März 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und Montenegro über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Montenegro
Daher sollte die Vereinbarung unterzeichnet werden, und die ihr beigefügten gemeinsamen Erklärungen sollten genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32018D0639BESCHLUSS (EU) 2018/639 DES RATES vom 19. März 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Königreichs Marokko an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 8 32019D1915BESCHLUSS (EU) 2019/1915 DES RATES vom 14. Oktober 2019 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus zur Erleichterung der Visaerteilung im Namen der Union
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden, und die ihm beigefügten gemeinsamen Erklärungen sollten genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32019D0837BESCHLUSS (EU) 2019/837 DES RATES vom 14. Mai 2019 über den Abschluss — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union einerseits sowie dem Königreich Norwegen, der Republik Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein andererseits zur Beteiligung dieser Länder an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Die Vereinbarung sollte genehmigt werden —