Erwägungsgrund 1 32018D1031
Artikel 54 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates schreibt vor, dass dort, wo es vorgesehen ist, dass Teams in einem Drittland zum Einsatz kommen, bei denen die Teammitglieder exekutive Befugnisse haben oder wenn andere Aktionen in Drittländern dies erfordern, zwischen der EU und dem betreffenden Drittstaat eine Statusvereinbarung geschlossen wird.