Erwägungsgrund 4 32019D0234BESCHLUSS (EU) 2019/234 DES RATES vom 5. Februar 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits eingesetzten Gemeinsamen Rat im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnungen des Gemeinsamen Rates und des Handels- und Entwicklungsausschusses zu vertreten ist
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Gemeinsamen Rat zu vertreten ist, da der vorgesehene Beschluss des Gemeinsamen Rates für…
Erwägungsgrund 5 32018D1034Mit dem Beschluss (EU) 2016/1146 des Rates wurde unter Berücksichtigung der bis Ende 2015 erlassenen Rechtsakte der Union der Standpunkt der Europäischen Union…
Erwägungsgrund 3 32017D2240BESCHLUSS (EU) 2017/2240 DES RATES vom 10. November 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen
Die Standpunkte, die im Namen der Union innerhalb des durch das Abkommen eingesetzten Gemeinsamen Ausschusses zu vertreten sind, sollten im Einklang mit den…
Erwägungsgrund 8 32018D0768BESCHLUSS (EU) 2018/768 DES RATES vom 22. Mai 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union auf der 55. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu bestimmten Änderungen des Anhangs C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr zu vertreten ist
Da der von diesem Ausschuss zu erlassende Beschluss für die Union verbindlich sein wird, sollte festgelegt werden, welcher Standpunkt hierbei im Namen der Union…
Erwägungsgrund 7 32017D2434BESCHLUSS (EU) 2017/2434 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits eingesetzten Gemeinsamen Rat in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses des Gemeinsamen Rates über die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Rates und die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen Rat zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 6 32017D1922BESCHLUSS (EU) 2017/1922 DES RATES vom 16. Oktober 2017 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Rat CARIFORUM-EU, der mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzt wurde, zur Änderung des Anhangs IX des Protokolls I zu vertreten ist
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Gemeinsamen Rat zu vertreten ist.