Erwägungsgrund 1 32018D1041
Nach Artikel 6 Absatz 2 der Beitrittsakte wird dem Beitritt Kroatiens zum Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits durch den Abschluss eines Protokolls zu diesem Abkommen zugestimmt. Dazu ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, nach dem das Protokoll von dem Rat, der im Namen der Mitgliedstaaten handelt und einstimmig beschließt, und von den betreffenden Drittstaaten geschlossen wird.