Art. 2 32018D1464BESCHLUSS (EU) 2018/1464 DES RATES vom 28. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union im CETA-Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung, der mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingerichtet wurde, im Hinblick auf die Erstellung von Listen mit Personen, die willens sind, als Mitglieder der Sachverständigengruppen gemäß Kapitel dreiundzwanzig und Kapitel vierundzwanzig des Abkommens zu fungieren, zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
Art. 2 32018D0416BESCHLUSS (EU) 2018/416 DES RATES vom 5. März 2018 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein überarbeitetes Lissabonner Abkommen über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
Art. 2 32019D0232BESCHLUSS (EU) 2019/232 DES RATES vom 16. Juli 2018 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung dieses Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
Art. 2 32019D0399BESCHLUSS (EU) 2019/399 DES RATES vom 7. März 2019 über den im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 3, 4, 6, 7, 9, 10, 19, 23, 27, 38, 41, 48, 50, 51, 53, 55, 58, 62, 67, 69, 70, 73, 74, 77, 86, 87, 91, 92, 98, 104, 106, 107, 110, 112, 113, 116, 119, 122, 123 und 128, des Vorschlags zur Änderung der Gesamtresolution R.E.5, der Vorschläge für vier neue UN-Regelungen und des Vorschlags zur Änderung von Verzeichnis 4 des Geänderten Übereinkommens von 1958 zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
Art. 2 32019D0233BESCHLUSS (EU) 2019/233 DES RATES vom 6. November 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu den Vorschlägen für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 3, 4, 6, 7, 11, 14, 16, 17, 19, 23, 24, 27, 29, 34, 37, 38, 43, 44, 46, 48, 50, 53, 60, 67, 69, 70, 74, 77, 83, 86, 87, 91, 94, 95, 98, 99, 100, 101, 104, 105, 110, 112, 113, 119, 121, 123, 128, 129, 132 und 137 und der globalen technischen Regelung Nr. 9 sowie zu den Vorschlägen für drei neue globale technische Regelungen der UN zu vertreten ist
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
Art. 3 32018D1572BESCHLUSS (EU) 2018/1572 DES RATES vom 15. Oktober 2018 über die Anwendung der Regelungen Nr. 9, 63 und 92 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, Kleinkrafträdern und Austauschschalldämpferanlagen für Fahrzeuge der Klasse L hinsichtlich der Geräuschemissionen durch die Union
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.