Erwägungsgrund 4 32020D0266
In den Leitlinien vom 23. März 2018 bekräftigte der Europäische Rat erneut die Entschlossenheit der Union, in Zukunft eine möglichst enge Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich zu unterhalten. Diesen Leitlinien zufolge sollte sich diese Partnerschaft auf den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit und auf andere Bereiche, insbesondere die Bekämpfung des Terrorismus und der internationalen Kriminalität, sowie die Sicherheits-, Verteidigungs- und Außenpolitik, erstrecken. Diese Leitlinien wurden vom Europäischen Rat mit Blick auf die Aufnahme der Verhandlungen über ein allgemeines Einvernehmen über den Rahmen für die künftigen Beziehungen festgelegt, das in einer dem Austrittsabkommen beigefügten und darin erwähnten politischen Erklärung niedergelegt werden sollte.