Erwägungsgrund 1 32018D1069
Am 17. März 2008 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 242/2008 verabschiedet, mit der das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Republik Côte d'Ivoire und der Europäischen Gemeinschaft (im Folgenden das „Abkommen“) abgeschlossen wurde. Das Abkommen wurde in der Folge stillschweigend verlängert und ist noch immer in Kraft.