Erwägungsgrund 6 32017D1960BESCHLUSS (EU) 2017/1960 DES RATES vom 23. Oktober 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius
Damit die Unionsschiffe bald die Fangtätigkeit aufnehmen können, sollte das Protokoll bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren…
Erwägungsgrund 6 32019D1088BESCHLUSS (EU) 2019/1088 DES RATES vom 6. Juni 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2019-2024)
Damit Schiffe der Union möglichst bald die Fangtätigkeiten aufnehmen können, sollte das Protokoll ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt werden.
Erwägungsgrund 6 32019D0951BESCHLUSS (EU) 2019/951 DES RATES vom 17. Mai 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (2019–2024)
Damit Schiffe der Union möglichst bald die Fangtätigkeiten aufnehmen können, sollte das Protokoll ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt werden.
Erwägungsgrund 6 32019D2218BESCHLUSS (EU) 2019/2218 DES RATES vom 24. Oktober 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft
Damit die Schiffe der Union möglichst bald die Fangtätigkeit aufnehmen können, sollte das Protokoll ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt werden.
Erwägungsgrund 6 32014D0733BESCHLUSS DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls (2014/733/EU)
Damit die Fischereifahrzeuge der Union ihre Fangtätigkeiten wieder aufnehmen können, sollten das Abkommen und das dazugehörige Protokoll bis zum Abschluss der…
Erwägungsgrund 5 32014D0782BESCHLUSS DES RATES vom 16. Oktober 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2014/782/EU)
Damit sichergestellt ist, dass die Schiffe der Union die Fangtätigkeiten wiederaufnehmen können, sollte das Protokoll gemäß Artikel 18 des Protokolls ab seiner…