Erwägungsgrund 3 32018D1087
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass der Beschluss (GASP) 2016/849, einschließlich bestimmter Einträge zu in den Anhängen II und III aufgeführten Personen und Einrichtungen, geändert werden sollte.
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass der Beschluss (GASP) 2016/849, einschließlich bestimmter Einträge zu in den Anhängen II und III aufgeführten Personen und Einrichtungen, geändert werden sollte.