Erwägungsgrund 1 32018D1089
Gemäß dem Beschluss (EU) 2017/2381 des Rates wurde die Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (im Folgenden „Übereinkunft“) am 6. Februar 2018 unterzeichnet.