Erwägungsgrund 3 32018D1093
Am 23. Oktober 2017 stellte Frankreich einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Air France in Frankreich. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF.