Erwägungsgrund 3 32018D1152
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen 27 Mitgliedstaaten und der Volksrepublik China mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen.
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen 27 Mitgliedstaaten und der Volksrepublik China mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen.