Erwägungsgrund 1 32018D1194
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2017/1567 des Rates wurde das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (im Folgenden „Protokoll“) am 17. Juli 2017 vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet.