Erwägungsgrund 4 32018D0012
Der Überschuss oder das Defizit sollte bestimmt werden, indem die tatsächlichen jährlichen Kosten für die Aufsichtsaufgaben in 2017, die im Jahresabschluss 2017 der EZB ausgewiesen wurden, vom Schätzwert der für 2017 erhobenen jährlichen Kosten, wie im Anhang des Beschlusses (EU) 2017/760 der Europäischen Zentralbank (EZB/2017/11) aufgeführt, in Abzug gebracht werden.