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Am 5. Dezember 2014 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über die Änderung des Interbus-Übereinkommens, um dessen geografischen Geltungsbereich auszudehnen, sodass dem Königreich Marokko der Beitritt ermöglicht wird, was derzeit nicht vorgesehen ist. Die Kommission hat im Namen der Union ein Protokoll zur Änderung des Interbus-Übereinkommens ausgehandelt, durch das dem Königreich Marokko der Beitritt ermöglicht wird (im Folgenden „Protokoll“). Die Verhandlungen wurden am 10. November 2017 abgeschlossen.
Die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden…
Die Ermöglichung des Beitritts des Königreichs Marokko zum Interbus-Übereinkommen dürfte zur Entwicklung der internationalen Beziehungen im Personenverkehr, des…
Am 5. Dezember 2014 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Protokoll zum Interbus-Übereinkommen (im Folgenden: „Protokoll“)…
Am 18. Juni 2007 hat der Rat die Kommission ermächtigt, mit dem Königreich Marokko ein Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation…
Am 14. September 2012 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit Usbekistan über die Anpassung des Abkommens aufzunehmen. Die Verhandlungen über ein…
Die Kommission hat im Namen der Union und der Mitgliedstaaten gemäß dem Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission, Verhandlungen aufzunehmen, ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.