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Die Ermöglichung des Beitritts des Königreichs Marokko zum Interbus-Übereinkommen dürfte zur Entwicklung der internationalen Beziehungen im Personenverkehr, des Tourismus und des kulturellen Austauschs über die Länder hinaus, die derzeit Vertragsparteien des Interbus-Übereinkommens sind, beitragen. Das Königreich Marokko, das kein Vollmitglied der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister ist, sondern Beobachterstatus hat — was für den Beitritt zum Interbus-Übereinkommen nicht ausreicht —, sollte die Möglichkeit erhalten, dem Übereinkommen beizutreten.
Die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden…
Am 5. Dezember 2014 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über die Änderung des Interbus-Übereinkommens, um dessen geografischen…
Seit dem Inkrafttreten des Assoziationsabkommens hat die EU ihre bilateralen Beziehungen zu dem Königreich Marokko weiter verstärkt und Marokko den…
Mehrere Mitgliedstaaten haben bereits den Beitritt Marokkos zum Haager Übereinkommen von 1980 angenommen. Aus einer Einschätzung der Lage in Marokko ergibt…
Gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2017/1324 wird Marokko vorbehaltlich des Abschlusses einer völkerrechtlichen Übereinkunft über wissenschaftliche…
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten wird…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.