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Der Beschäftigungsausschuss und der Ausschuss für Sozialschutz sollten — im Einklang mit ihrem jeweiligen vertragsgestützten Mandat — überwachen, wie die einschlägigen politischen Maßnahmen unter Berücksichtigung der beschäftigungspolitischen Leitlinien umgesetzt werden. Diese Ausschüsse sollten mit den anderen Vorbereitungsgremien des Rates, die an der Koordinierung der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen beteiligt sind, eng zusammenarbeiten. Der Grundsatzdialog zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission sollte insbesondere in Bezug auf die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten beibehalten werden.
Der Beschäftigungsausschuss und der Ausschuss für Sozialschutz sollten – im Einklang mit ihrem jeweiligen, auf den AEUV gestützten Mandat – die Umsetzung der…
Der Ausschuss und die an der Koordinierung der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen beteiligten Unionseinrichtungen, insbesondere der Wirtschafts- und…
Bei der Durchführung seiner Aufgaben, einschließlich der Beratung und Unterstützung bei den Arbeiten des Rates und der Kommission, sollte der…
Der Ausschuss und die an der Koordinierung der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen beteiligten Unionseinrichtungen, insbesondere der…
In voller Beachtung des Vertrags und unter gebührender Berücksichtigung der Befugnisse der Organe und Einrichtungen der Union wird ein Beschäftigungsausschuss…
Der Ausschuss arbeitet erforderlichenfalls mit anderen entsprechenden Gremien und Ausschüssen zusammen, die sich mit sozial- und wirtschaftspolitischen Fragen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.