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Der Beschäftigungsausschuss und der Ausschuss für Sozialschutz sollten — im Einklang mit ihrem jeweiligen auf den Vertrag gestützten Mandat — überwachen, wie die einschlägigen politischen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen umgesetzt werden. Diese Ausschüsse sollten mit den anderen Vorbereitungsgremien des Rates, die an der Koordinierung der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen beteiligt sind, eng zusammenarbeiten. Der Grundsatzdialog zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission sollte insbesondere in Bezug auf die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten beibehalten werden.
Der Beschäftigungsausschuss und der Ausschuss für Sozialschutz sollten — im Einklang mit ihrem jeweiligen vertragsgestützten Mandat — überwachen, wie die…
Der Beschäftigungsausschuss und der Ausschuss für Sozialschutz müssen — im Einklang mit ihrem jeweiligen vertragsgestützten Mandat — überwachen, wie die…
Der Beschäftigungsausschuss und der Ausschuss für Sozialschutz überwachen im Einklang mit ihrem jeweiligen vertragsgestützten Mandat, wie die einschlägigen…
Der Beschäftigungsausschuss und der Ausschuss für Sozialschutz sollten – im Einklang mit ihrem jeweiligen, auf den AEUV gestützten Mandat – die Umsetzung der…
Der Ausschuss und die an der Koordinierung der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen beteiligten Unionseinrichtungen, insbesondere der Wirtschafts- und…
Bei der Durchführung seiner Aufgaben, einschließlich der Beratung und Unterstützung bei den Arbeiten des Rates und der Kommission, sollte der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.