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Im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die Union fiskalpolitische, makroökonomische und strukturelle Koordinierungsinstrumente entwickelt und eingeführt. Die vorliegenden Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten sind Teil dieser Instrumente; zusammen mit den in der Empfehlung (EU) 2015/1184 des Rates genannten Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union bilden sie die integrierten Leitlinien zur Umsetzung der Strategie Europa 2020. Sie sollen als Richtschnur für die Umsetzung der Politik in den Mitgliedstaaten und in der Union dienen und spiegeln die gegenseitige Abhängigkeit der Mitgliedstaaten wider. Die entsprechenden koordinierten Strategien und Reformen auf europäischer und nationaler Ebene ergeben zusammen einen angemessenen gesamtwirtschaftlichen und sozialen Policy-Mix, der positive Ausstrahlungseffekte entfalten dürfte.
Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die Union fiskalpolitische, makroökonomische und strukturpolitische…
Die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgesehene Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten innerhalb der Union…
Die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgesehene Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten innerhalb der Union…
Die integrierten Leitlinien zu Europa 2020 stehen im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. und 18. März 2016 und mit dem…
Die von der Kommission vorgeschlagene Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (im Folgenden „Strategie Europa 2020“) ermöglicht es…
Die Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten in der Union gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sollte die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.