Erwägungsgrund 5 32019D0407BESCHLUSS (EU) 2019/407 DES RATES vom 4. März 2019 über den Abschluss des Übereinkommens zur Verhinderung der unregulierten Hochseefischerei im zentralen Nordpolarmeer im Namen der Europäischen Union
Wird die Union Vertragspartei des Übereinkommens, so wird dies die Kohärenz ihres Erhaltungsansatzes in allen Ozeanen fördern und ihre Entschlossenheit zu einer…
Erwägungsgrund 2 32005D0075BESCHLUSS DES RATES vom 26. April 2004 über den Beitritt der Gemeinschaft zum Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Fischbestände im westlichen und mittleren Pazifik (2005/75/EG)
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, nach dem alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft verpflichtet…
Erwägungsgrund 8 32015D2437BESCHLUSS (EU) 2015/2437 DES RATES vom 14. Dezember 2015 über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Kommission über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (CCSBT) betreffend die Mitgliedschaft der Union in der erweiterten Kommission des Übereinkommens über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun
Die Mitgliedschaft in der erweiterten CCSBT Kommission wird auch die Kohärenz des Erhaltungsansatzes der Union in allen Ozeanen fördern und ihre…
Erwägungsgrund 8 32015D1497BESCHLUSS (EU) 2015/1497 DES RATES vom 20. April 2015 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Kommission über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (CCSBT) betreffend die Mitgliedschaft der Union in der erweiterten Kommission des Übereinkommens über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun
Die Mitgliedschaft in der erweiterten CCSBT Kommission wird auch die Kohärenz des Erhaltungsansatzes der Union in allen Ozeanen fördern und ihre…
Erwägungsgrund 2 32008D0780BESCHLUSS DES RATES vom 29. September 2008 über den Abschluss des Übereinkommens über die Fischerei im südlichen Indischen Ozean im Namen der Gemeinschaft (2008/780/EG)
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, nach dem alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft verpflichtet…
Erwägungsgrund 2 32006D0496BESCHLUSS DES RATES vom 6. Juli 2006 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Übereinkommens über die Fischerei im südlichen Indischen Ozean (2006/496/EG)
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, nach dem alle Mitglieder der internationalen Gemeinschaft verpflichtet…